Die Zulassungen sind nun im Studierendenportal online. Abgesehen von denjenigen, die in dieser Liste als "zugelassen" auftauchen, kann an der Klausur teilnehmen, wer
- eine Wiederholungsprügfung schreibt (also mindestens einen Fehlversuch hat)
oder
- in einem der Fächer Informatik, Physik oder medizinische Physik mitschreibt und seine Zulassung bereits früher erworben hat. In diesem Fall muss auf der Klausur das Semester angegeben werden, in welchem die Zulassung erworben wurde.